kausa-bayern.de Infothek Duale Ausbildung
DUALE AUSBILDUNG
Die duale Ausbildung bietet viele Chancen und ist fester Bestandteil des deutschen Ausbildungssystems. Wir möchten, dass auch zugewanderte Personen das duale Ausbildungssystem verstehen. Daher ist das System hier erklärt und die Seite gibt viele Tipps, wo weitere – auch mehrsprachige – Informationen zu finden sind.
Das Ausbildungssystem – einfach erklärt
Warum heißt es „DUAL“?
Das Ausbildungssystem in Deutschland wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an zwei Lernorten stattfindet: im Betrieb und in der Berufsschule.
Vorteile der dualen Ausbildung
- Junge Menschen erhalten schon während der Ausbildung ein monatliches Gehalt.
- Mehr als 2 von 3 Jugendlichen werden von ihrem Ausbildungsbetrieb nach der Ausbildung übernommen.
- Es bestehen gute Zukunftsaussichten in den dualen Ausbildungsberufen aufgrund des Fachkräftemangels.
- Eine duale Ausbildung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss. Dieser ist eine gute Basis, um sich später weiter zu qualifizieren, beispielsweise mit einem Studium oder mit einer Weiterbildung zum Meister.
Informationen in verschiedenen Sprachen
Sie möchten einen Überblick über das System der dualen Ausbildung erhalten? Hier gibt es eine Sammlung mehrsprachiger Informationsquellen. Es sind Informationen in bis zu 17 verschiedenen Sprachen zu finden.
Den Ratgeber gibt es in 17 Sprachen. Er informiert zugewanderte Eltern, wie sie ihre Kinder beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen können. Die Publikation kann kostenfrei bestellt werden und steht als Download zur Verfügung.
GOVET (German Office for International Cooperation) ist die zentrale Anlaufstelle für internationale Berufsbildungskooperation im Auftrag der Bundesregierung und stellt ebenfalls mehrsprachiges Informationsmaterial zur Verfügung. Die Präsentation Duale Berufsausbildung in Deutschland gibt es in 16 Sprachen. Interessierte aus dem Ausland bekommen einen Überblick über das deutsche duale Berufsbildungssystem.
Die IHK Darmstadt stellt Erklärfilme in 7 Sprachen zum Thema duale Ausbildung zur Verfügung. Darin geht es auch darum, welche Aufgaben die IHK für den Staat bei der dualen Ausbildung übernimmt. Weitere Videos zum Thema bietet auch GOVET in 12 Sprachen auf einem YouTube Kanal an.
100 Fachbegriffe: Wichtige deutsche Fachbegriffe für den Beruf werden über planet-beruf in 12 Sprachen einfach erklärt. Man kann dazu aus verschiedenen Berufsfeldern wählen.
Auch die „Sprachflyer“ des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge übersetzen Fachsprache aus vielen Berufen in 6 Sprachen. Die Flyer können ausgedruckt werden.
AUSBILDUNGSMARKT BAYERN
Azubis begannen 2023 in Bayern eine duale Ausbildung
mehr Azubis als im Vorjahr im Bereich Handwerk
offene Lehrstellen kommen auf jeden unversorgten Bewerbenden
Lehrstellen waren in Bayern Ende September noch unbesetzt
Bedeutung der dualen Ausbildung in Deutschland und Bayern
- Mehr als die Hälfte der Jugendlichen, die in Deutschland die Schule verlassen, entscheidet sich für eine duale Ausbildung.
- Durch diese besondere Ausbildungsform liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland deutlich niedriger als in anderen Ländern.
- 65.000 Auszubildende begannen im Jahr 2023 eine duale Ausbildung in Bayern.
- Im Bereich des Handwerks begannen in Bayern ca. 1,6 % mehr Auszubildende als im Vorjahr eine duale Ausbildung.
- 38.000 Lehrstellen waren Ende September 2023 in Bayern noch unbesetzt.
- Fünf unbesetzte Lehrstellen kamen im vergangenen Berufsausbildungsjahr auf jeden unversorgten Bewerbenden in Bayern.
Organisation der dualen Ausbildung
Bevor ein Ausbildungsverhältnis beginnt, wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb geschlossen. Den Ausbildungsvertrag müssen der*die Auszubildende und der zukünftige Betrieb als Ausbildender spätestens vor Beginn der Ausbildung unterschreiben. Dieser wird der zuständigen Kammer übermittelt und in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Die meisten Kammern stellen diese Verträge auch online zur Verfügung.
Ausbildungsordnung
Eine Ausbildungsordnung zeigt, wie eine duale Ausbildung organisiert sein muss. Sie gibt es nur für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung muss sie bestimmte Informationen enthalten – wie das Berufsbild, die Berufsbezeichnung und die Ausbildungsdauer. Das Berufsbild erklärt, welche Kenntnisse und Fähigkeiten während der Ausbildung vermittelt werden. Die Ausbildungsordnung muss einen Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen enthalten. Die Ordnung regelt beispielsweise auch, ob und wie ein Berichtsheft geführt werden muss oder ob es besondere Ausbildungskurse gibt.
Einblicke in das duale Ausbildungssystem
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) übernimmt eine Reihe von Aufgaben in der Bildungspolitik: Es führt und veröffentlicht das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe, trägt zur Durchführung der Berufsbildungsstatistik bei und wirkt an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts mit (statistische Informationen finden Sie insbesondere im Datenreport). Außerdem fördert es Modellversuche sowie deren wissenschaftliche Begleitung. Es unterstützt die Planung, Errichtung und Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten. Neben seinen gesetzlichen Entwicklungs- und Beratungsaufgaben ist das BIBB für die Entwicklung von Ausbildungsordnungen der verschiedenen Berufe zuständig. Es werden regelmäßig neue Ausbildungsordnungen und Fortbildungsregelungen erstellt (siehe Neuordnung).
Jede Ausbildungsordnung enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Ausbildungsinhalte und listet alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf, welche die Auszubildenden während der Ausbildung erwerben sollen.
Die Ausbildungsordnung für alle Ausbildungsberufe findet sich auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Über die Seite der Berufssuche finden Sie Informationen zu einem konkreten Beruf und auch zum Ausbildungsrahmenplan.
Am 1. September 1969 wurden bundesweit einheitliche Regelungen für betriebliche Ausbildungen verankert und das Berufsbildungsgesetz trat in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung und soll ihre Qualität sichern.
Eine Novellierung des BBiG ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte*r Berufsspezialist*in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium soll dadurch sichtbarer werden und international verständlicher.
Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) trat am 24. September 1953 in Kraft. Die Handwerksordnung regelt die inzwischen über 130 Berufe des Handwerks einschließlich der zugehörigen Ausbildungen. Sie enthält sowohl Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes als auch detaillierte Regelungen speziell für das Handwerk. In ihr ist festgelegt, welche Berufe zum Handwerk zählen. Hier ist der Gesetzestext zu finden.
Neben der Ausbildung im Betrieb wird jeweils an einem bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule besucht. Der Unterricht an der Berufsschule dauert in der Regel so lange wie die Ausbildung im Betrieb. Für einzelne oder mehrere verwandte Ausbildungsberufe werden Fachklassen gebildet. Bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden werden die Fachklassenstandorte zum Teil länderübergreifend gebildet. Hierzu wird eine Übersicht geführt, die jährlich angepasst und aktualisiert wird.
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es einen Rahmenlehrplan. Dieser ist Teil der Ausbildungsordnung und legt gesetzliche fest, welche Themen in der Berufsschule unterrichtet werden. Jede Ausbildungsordnung ist so gestaltet, dass sich die betrieblichen und berufsschulischen Anteile einer dualen Ausbildung gut ergänzen. Bezugsquelle für die Rahmenlehrpläne ist die Kultusministerkonferenz (KMK).
Die Dauer einer Berufsausbildung im dualen System variiert je nach gewähltem Beruf zwischen zwei und drei Jahren. In einigen Fällen kann sie auch dreieinhalb Jahre betragen. Die meisten Ausbildungen in Deutschland dauern drei Jahre. Für sie werden oft mittlere Reife oder Abitur verlangt. Zweijährige Berufsausbildungen bieten eine vereinfachte Möglichkeit für den Einstieg in die Berufswelt. Die zweijährigen Ausbildungsberufe sind weniger theoretisch. Sie werden in den unterschiedlichsten Branchen angeboten. Die Voraussetzungen wie z. B. der benötigte Schulabschluss sowie der erwartete Notendurchschnitt sind meist niedriger. Auf planet-beruf, einer Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie eine Liste dieser Berufe. Die Ausbildungszeit kann unter bestimmten Umständen verkürzt oder verlängert werden. Hierzu hat z. B. die IHK München und Oberbayern Informationen zusammengestellt.
Ausbilder*innen haben maßgeblich Einfluss auf die Qualität in der beruflichen Bildung. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse Sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie z. B. unter Leando.
Im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes hat die Fachstelle „überaus“ ein Qualifizierungskonzept für Ausbilder*innen zur Vorbereitung und Unterstützung der Ausbildung von jungen Menschen mit Fluchthintergrund im Betrieb entwickelt.
Die Broschüre „Betriebliche Ausbildung von Geflüchteten erfolgreich gestalten“ zeigt anhand von Praxisbeispielen Instrumente und Konzepte „zur Umsetzung einer heterogenitätssensiblen Ausbildung“ auf. Um Ausbilder*innen bei der täglichen Arbeit zu unterstützen und aufzuzeigen wie vorgegebene Ausbildungsinhalte in der Praxis gut vermittelt werden können, gibt es Umsetzungshilfen. Die Reihe „Ausbildung gestalten“ gibt praktische Tipps für die Planung und Durchführung der dualen Ausbildung. Hier gibt es eine Übersicht.
Um am Ende der dualen Ausbildung einen Berufsabschluss zu bekommen, müssen Prüfungen bestanden werden. Die Kammern führen die Zwischen- und Abschlussprüfungen bzw. die Gesellenprüfungen durch. Sie erlassen auch die dafür erforderlichen Prüfungsvorschriften. Vor den Prüfungen muss der Auszubildende bei der für den Beruf zuständigen Kammer angemeldet werden. Die Kammer entscheidet, wer zur Abschlussprüfung zugelassen wird. Von der Kammer erhält der Auszubildende auch sein Abschlusszeugnis.
Die traditionelle Prüfungsstruktur sieht vor, dass während der Ausbildung eine Zwischenprüfung zur Kontrolle des Lernstands durchgeführt wird. Deren Benotung hat keinen Einfluss auf das Abschlusszeugnis – die Prüfung muss jedoch absolviert werden, um zur Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit zugelassen zu werden.
Seit 2002 wurde eine neue Prüfungsstruktur eingeführt: Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen statt. Diese wird als „Gestreckte Abschlussprüfung“ bzw. „Gestreckte Gesellenprüfung“ (bei Handwerksberufen) bezeichnet. Bei dieser Prüfungsstruktur werden zwei Prüfungsteile abgelegt. Der erste Teil der Abschlussprüfung findet schon während der Ausbildungszeit statt (etwa in der Mitte der Ausbildung). Der zweite Teil wird erst am Ende der Ausbildungszeit abgelegt. Die Noten aus dem ersten und zweiten Teil sind am Ende Bestandteil des Abschlusszeugnisses. In immer mehr Ausbildungsberufen hat diese Prüfungsstruktur Einzug gehalten.
Informationen zur „Gestreckte Abschlussprüfung“ bzw. „Gestreckte Gesellenprüfung“ (bei Handwerksberufen) oder abgekürzt „GAP“ oder „GGP“ finden Sie auf dem Prüferportal.
Das Berichtsheft ist der Ausbildungsnachweis, der zeigt, dass die Ausbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das ordentlich geführte Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Onlineversion „BLok“ des Berichtsheftes kann die Dokumentation erleichtern. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt hier einen Leitfaden für das betriebliche Ausbildungspersonal und Berufsschullehrkräfte zur Verfügung und führt schrittweise in die Benutzung des Online-Berichtsheftes ein.
Ausbildungsunternehmen legen selbst fest, welche Anforderungen sie von Bewerber*innen erwarten. Oft wird ein mittlerer Schulabschluss verlangt. In vielen Fällen werden auch gute Noten in bestimmten Fächern erwartet. Deutschkenntnisse werden in aller Regel mindestens auf dem Niveau B1 und in kaufmännischen Berufen eher auf dem Niveau B2 vorausgesetzt.
Auch ohne einen Schulabschluss gibt es Möglichkeiten, eine Ausbildung zu beginnen. BOBY informiert über Ausbildungsberufe, die auch ohne Schulabschluss erlernt werden können und welche weiteren Möglichkeiten Ausbildungsinteressierte in Bayern ohne Abschlusszeugnis haben, wie z. B. eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Oft sind die Zugangsvoraussetzungen für eine zweijährigen Ausbildung niedriger.
Die Bildungspolitik in Deutschland zielt auf die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung.
Erfassung, Förderung, Anerkennung und Anrechnung formell und informell erworbener Kompetenzen gehören zu diesem Themenspektrum. Der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) dient der Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er trägt zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in anderen Ländern bei.
Die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung soll die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung für alle jungen Menschen erhöhen.
Kammern
Der Staat hat den Kammern im Bereich der Berufsausbildung wichtige Aufgaben übertragen. Sie sind u. a. für die gesamte Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen der dualen Ausbildungsberufe verantwortlich. Je nach Berufswahl und Betrieb sind unterschiedliche Stellen für die Ausbildung zuständig. Über die Hälfte der Auszubildenden sind der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugeordnet. In handwerklichen Berufen werden die Auszubildenden von der Handwerkskammer (HWK) betreut. Außerdem gibt es noch eine Reihe von weiteren Kammern für die „freien Berufe“, die Landwirtschaft, den öffentlichen Dienst und das Gesundheitswesen.
Zuständige Stellen
IHKs sind für kaufmännische und gewerbliche Berufe zuständig, z. B. Bankkaufmann/*frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/*frau oder Industriekaufmann/*frau. Kaufmännische Berufe zählen zu den beliebtesten Ausbildungsberufen bei jungen Menschen in Deutschland. Die kaufmännischen Berufe werden in erster Linie in den Bereichen Industrie und Handel angeboten. Aber auch im Handwerk, im öffentlichen Dienst und in den freien Berufen werden Kaufleute ausgebildet. Die neun bayerischen IHKs bilden den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK). Adressen und Standorte der neun bayerischen IHK´s finden sie auf dem IHK-Standortportal Bayern. Weitere interessante Informationen bietet die Website der Industrie- und Handelskammern in Bayern.
HWKs sind für alle Berufe der Handwerksordnung zuständig, z. B. Bäcker*in oder Tischler*in. Die Ausbildungsberater*innen der bayerischen Handwerkskammern sind Ansprechpersonen bei allen Fragen und Informationen rund um die Berufsausbildung – für die Lehrlinge und für die Ausbildungsbetriebe. Auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern finden Sie Informationen zu den Ansprechpartner*innen in den sechs Handwerkskammern in Bayern, die für die verschiedenen Regierungsbezirke zuständig sind.
In der Handwerksrolle werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk tätig werden. Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe. Damit sich eine Person mit einem Handwerk selbstständig machen kann, muss sie in der Handwerksrolle eingetragen sein. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist abhängig von der Qualifikation des Betriebsleiters. In der Regel handelt es sich dabei um einen Meisterbrief.
Die Landwirtschaftskammern sind für die Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen zuständig. Es gibt 14 „grüne“ Berufe, z.B. Landwirt*in oder Tierwirt*in. Alle Berufe, die in die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern fallen, finden Sie beim Bayerischen Bauernverband.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern werden sie als öffentlich-rechtliche Körperschaften durch ihre Mitglieder finanziert. In den süd- und ostdeutschen Bundesländern, also auch in Bayern, gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern. Weiterführende Informationen finden Sie bei der LfL-Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Berufliche Bildung. Dachverband ist der Verband der Landwirtschaftskammern.
Zu den Kammern der freien Berufe gehören Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen. Diese befassen sich mit Ausbildungsberufen im Bereich der Rechtspflege und Wirtschaftsprüfung. Zudem gibt es die Steuerberaterkammern für Berufe auf dem Gebiet der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung. Berufe im Bereich des Gesundheitsdienstes werden durch Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern betreut. Eine Übersicht zu den freien Berufen finden Sie beim Bundesverband der Freien Berufe e.V..
In den freien Berufen werden nach Angaben des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V. deutschlandweit der größte Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund ausgebildet. In Bayern steigt die Zahl der Freiberufler – selbstständig und angestellt – in allen Berufsgruppen stetig an. Größte Berufsgruppe bilden die Freien Heilberufe gefolgt von den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe, den technischen und naturwissenschaftlichen Freien Berufe und schließlich den Freien Kulturberufen.
Ein sehr häufiger dualer Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen ist „Medizinische Fachangestellte“. Für diese Berufe sind die Ärztekammern tätig.
Im Öffentlichen Dienst bestimmen Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände die für ihren Bereich zuständigen Stellen. Weitere Informationen zur Situation in Bayern finden Sie beim Bayerischen Landespersonalausschuss.